Es geht bei der Bildungsprämie um direkte finanzielle Unterstützung:
Der Wille sich weiterzubilden zahlt sich aus. Das Konzept nimmt besonders die individuelle berufliche Weiterbildung in den Blick, durch die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt stabilisieren und ausbauen können. Da man nicht immer genügend Geld für eine Weiterbildungsmaßnahme auf dem Konto hat, greift der Staat mit der Bildungsprämie den Interessierten unter die Arme. Die Bildungsprämie deckt über den persönlich ausgestellten Prämiengutschein in vielen Fällen die anfallenden Kosten für Fachkurse und Seminare zur Hälfte ab und macht sie dadurch leichter finanzierbar.
Die Bildungsprämie umfasst derzeit zwei Komponenten:
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig
sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder
51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch
Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen
Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund
50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
Der Zuschuss kann einmal jährlich in Anspruch genommen werden. In einer Prämienberatung
prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen
Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus.
Der Prämiengutschein kann für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate
eingesetzt werden, sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen.
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz
(VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um
Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht
abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.
Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung
leichter finanzieren.
Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung
Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und
erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister
(Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen
Details.
Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
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Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
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